
Einleitung: Das staatliche Zuckerl für die Altersvorsorge
Die niedrige Verzinsung des Bausparvertrags allein macht ihn kaum attraktiv. Das entscheidende Zugpferd sind die staatlichen Zulagen. Der Staat beteiligt sich an Ihrer Sparleistung, wenn Sie die strengen Regeln einhalten. Diese Förderung kann die Effektivverzinsung Ihres Vertrags deutlich über die Nominalverzinsung heben. Dieser Leitfaden erklärt die beiden wichtigsten Förderinstrumente – die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage – und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie sie beantragen und maximieren.
Teil 1: Die Wohnungsbauprämie (WoP) – Die Förderung für alle
- Grundvoraussetzungen
- Sparer muss volljährig sein.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (z.B. 35.000 € für Alleinstehende, 70.000 € für gemeinsam Veranlagte). Diese Grenzen werden regelmäßig angepasst.
- Die Sparleistung pro Jahr muss mindestens 50 € betragen (pro Vertrag und Person).
- Höhe der Förderung
Der Staat bezuschusst Ihre jährliche Sparleistung mit 10%, maximal jedoch mit 70 € pro Jahr und Person (Stand: 2023). Bei einem verheirateten Paar mit zwei Verträgen sind also bis zu 140 € pro Jahr möglich. - Wichtige Details
- Förderdauer: Maximal für 7 Jahre pro Vertrag (können aber nicht aufeinanderfolgend sein).
- Verwendungszweck: Das angesparte Guthaben muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden: Kauf, Bau, Sanierung, Rückzahlung einer Hypothek oder sogar altersgerechter Umbau der eigenen Immobilie.
- Sperrfrist: Nach Auszahlung der Prämie ist das Guthaben 7 Jahre lang zweckgebunden. Wird es früher entnommen, muss die Prämie zurückgezahlt werden.
Teil 2: Die Arbeitnehmersparzulage (ANZ) – Die Förderung für Arbeitnehmer
- Grundvoraussetzungen
- Der Sparer muss nichtselbständig beschäftigt sein (Arbeitnehmer) und Lohnsteuer zahlen.
- Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bei der Wohnungsbauprämie.
- Die Sparleistung muss mindestens 50 € pro Jahr betragen.
- Höhe der Förderung
Hier beträgt der Zuschuss sogar 20% der jährlichen Sparleistung, maximal jedoch 86 € pro Jahr und Person (bei Verheirateten: 172 €). - Die Besonderheit: Kombination möglich
Die ANZ kann mit der WoP kombiniert werden! Ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen für beide erfüllt, kann auf dieselbe Sparleistung zwei Zulagen erhalten.- Beispiel: Ein Alleinstehender Arbeitnehmer zahlt 400 € im Jahr ein. Er erhält 20% ANZ (80 €, da unter Maximalbetrag) plus 10% WoP (40 €). Gesamtzulage: 120 €. Das entspricht einer effektiven Förderquote von 30% auf seine Sparleistung.
Teil 3: Der Antragsprozess – Schritt für Schritt
Die Förderung fällt nicht vom Himmel. Sie müssen aktiv werden.
- Schritt 1: Den Vertrag fördertauglich abschließen
Bei Vertragsabschluss muss die Bausparkasse das Formular „Antrag auf staatliche Förderung“ bereitstellen. Hier tragen Sie Ihre Daten ein und versichern, dass Sie die Einkommensgrenzen einhalten. - Schritt 2: Jährliche Bescheinigung und Steuererklärung
- Am Ende jedes Kalenderjahres stellt Ihnen Ihre Bausparkasse eine Jahresbescheinigung über Ihre Sparleistung aus.
- Diese Bescheinigung fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Die Zulagen werden nicht automatisch von der Bausparkasse ausgezahlt, sondern vom Finanzamt im Rahmen Ihres Steuerbescheids gewährt (entweder durch Steuerrückzahlung oder Minderung der Nachzahlung).
- Schritt 3: Die Verwendungsprüfung
Wenn Sie das Geld später für den geförderten Zweck verwenden, müssen Sie dies Ihrer Bausparkasse und dem Finanzamt nachweisen (z.B. durch Kaufvertrag, Handwerkerrechnungen).
Teil 4: Typische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden
- Fehler 1: Die Einkommensgrenze überschreiten
Überschreiten Sie in einem Jahr die Grenze, gibt es für dieses Jahr keine Zulage. Planen Sie dies bei Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen ein. - Fehler 2: Zu früh entnehmen
Entnehmen Sie das Geld vor Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist für andere Zwecke, müssen Sie alle erhaltenen Zulagen plus Zinsen zurückzahlen. Die Vertragsstrafe der Bausparkasse kommt noch dazu. - Fehler 3: Den Antrag vergessen
Ohne den korrekten Antrag bei Vertragsabschluss und ohne Einreichung der Jahresbescheinigungen beim Finanzamt gibt es kein Geld. Hier ist Eigeninitiative gefragt.
Fazit: Der Staat als Sparpartner – aber nur auf Regeln
Die staatliche Förderung ist das, was aus einem trägen Sparkonto ein interessantes Vorsorgeinstrument macht. Sie kann die realen Erträge eines Bausparvertrags signifikant verbessern. Nutzen Sie sie jedoch nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Einkommensgrenzen einhalten können und den langen Atem für die Spar- und Sperrfrist mitbringen. Machen Sie die Förderung zum zentralen Bestandteil Ihrer Kalkulation, aber bauen Sie Ihre Finanzplanung nicht auf ihr allein auf. Ein lückenloser, korrekter Papierkram ist der Schlüssel zum Erfolg – bei diesem Produkt mehr als bei vielen anderen.